Signal Zs1
| Ersatzsignal | ||
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1) Die Vorbei- und Weiterfahrt erfolgt nach den Bestimmungen
für das Fahren auf Sicht.
(2) Der Fahrsperrenauslöser ist wirksam. (3) Das Ersatzsignal befindet sich am Stellwerkssignal. Drei weiße Lichter in Form eines mit der Spitze nach oben zeigenden Dreiecks: Zustimmung zur Vorbeifahrt am Halt zeigenden oder erloschenen Stellwerkssignal, Fahrt mit höchstens 20 km/h |
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Signal Zs2
| Richtungsanzeiger | ||
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1) Der Richtungsanzeiger ist am jeweiligen
Stellwerkssignal angebracht. Er wird verwendet, wenn aus den Örtlichkeiten
und dem Signalbegriff des Stellwerkssignals das Ziel der Fahrstraße
nicht eindeutig hervorgeht. 2) Für Gleisangaben wird die Gleisnummer angezeigt (Bild a). 3) Bei Streckenverzweigungen wird der Anfangsbuchstabe des nächsten oder eines geeigneten folgenden Bahnhofs angezeigt (Bild b). 4) Die Kehrfahrt im Hauptgleis wird durch das Kehrfahrtsymbol angezeigt (Bild c). 5) Der Richtungsanzeiger wird angezeigt,
b) wenn eine Fahrt im linken Hauptgleis über eine Gleisverbindung hinaus weiter fortgeführt wird. Der Richtungsanzeiger wird nicht angezeigt bei der Einfahrt vom rechten in das linke Hauptgleis auf Endbahnhöfen der Strecke.
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| a | ||
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| b | ||
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| c | ||
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| d | ||
| a | Eine weiß leuchtende Zahl: nach Gleis 3 |
| b | Ein weiß leuchtender Buchstabe: nach Zoologischer Garten |
| c | Ein Weiß leuchtendes Kehrfahrtsymbol: Kehrfahrt
im Hauptgleis (Die Fahrstraße führt in die angezeigte Richtung) |
| d | Ein weiß leuchtender schräger Balken, von rechts nach links steigend: Ins linke Gleis |
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